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VG Ansbach, 19.09.2007 - AN 9 K 07.00467 und AN 9 K 07.02254 |
Zitiervorschläge
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.09.2007 - AN 9 K 07.00467 und AN 9 K 07.02254 (https://dejure.org/2007,59962)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. September 2007 - AN 9 K 07.00467 und AN 9 K 07.02254 (https://dejure.org/2007,59962)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht , S. 910 (Leitsatz)
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 19.02.2008 - 14 ZB 07.3069
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der …
Denn angesichts des Vortrags in der Klagebegründung vom 14. September 2007, die Beklagte habe keine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen, obwohl ihr bekannt sei, "dass der Kläger, der dafür beweisbelastet ist, nur schwer die Kosten dafür aufbringen" könne (vgl. S. 6 des Schriftsatzes vom 14.9.2007 in dem Verfahren AN 9 K 07.02254), musste sich dem Verwaltungsgericht bei dem anwaltschaftlich vertretenen Kläger nicht die Notwendigkeit eines Hinweises auf die Darlegungs- und Beweislast vor allem in Bezug auf seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufdrängen. - VG Minden, 23.08.2023 - 9 L 717/23 Die Instandhaltungs- und Instandsetzungsverfügung ist formell rechtmäßig (1.1.), die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage lagen im Zeitpunkt der Behördenentscheidung als dem für die Sachentscheidung maßgeblichen Zeitpunkt - vgl. hierzu VG Ansbach, Urteil vom 19. September 2007 - AN 9 K 07.00467 -, juris, Rn. 44, und Viebrock, in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Auflage 2017, E Rn. 191 - vor (1.2.) und die Antragsgegnerin hat die Anordnung frei von Ermessensfehlern getroffen (1.3.).